Stornobedingungen

Es gilt das österreichische Hotelreglement. Generell werden Stornos von Reservierungen nur in schriftlicher Form angenommen.

§5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

§5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
  • bei NICHTANREISE 100% vom gesamten Arrangementpreis

Es gelten die Bedingungen des Österreichischen Hotelreglements

Gerichtsstand: Zell am Ziller, Österreich